Ab 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse Pflicht! Der Strafrahmen liegt bei 2.180 Euro, wenn ein Einsatzfahrzeug behindert wird!
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.